FAQ Unter­halt – Die 20 häu­figs­ten Fra­gen zum The­ma Unter­halt

Das The­ma Unter­halt ist häu­fig The­ma unse­rer Bera­tung. In die­sen FAQ Unter­halt fin­den Sie die häu­figs­ten Fra­gen und Ant­wor­ten für einen schnel­len Über­blick.

Was ist Unter­halt?

Unter­halt bezieht sich auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, die eine Per­son (der Unter­halts­pflich­ti­ge) einer ande­ren Per­son oder einem Kind (dem Unter­halts­be­rech­tig­ten) gewährt, um deren Lebens­un­ter­halt zu sichern. Aber auch Eltern kön­nen unter­halts­be­rech­tigt sein.

Wer ist unter­halts­be­rech­tigt?

Unter­halts­be­rech­tigt kön­nen Kin­der, Ehe­part­ner und geschie­de­ne Ehe­part­ner sein, die auf­grund ihrer per­sön­li­chen oder finan­zi­el­len Situa­ti­on Unter­stüt­zung benö­ti­gen. Aber auch Eltern kön­nen unter­halts­be­rech­tigt sein.

Wie wird der Kin­des­un­ter­halt berech­net?

Die Berech­nung des Kin­des­un­ter­halts erfolgt in der Regel anhand der Düs­sel­dor­fer Tabel­le, die Ein­kom­mens­grup­pen und Alters­stu­fen berück­sich­tigt. Die Höhe des Unter­halts rich­tet sich nach dem Ein­kom­men des Unter­halts­pflich­ti­gen. Der Umfang des Umgangs spielt dabei nach aktu­el­ler Rechts­la­ge kei­ne Rol­le.

Wie wird der Ehe­gat­ten­un­ter­halt berech­net?

Der Ehe­gat­ten­un­ter­halt wird anhand von ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie den Bedürf­nis­sen des Berech­tig­ten, den finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten des Ver­pflich­te­ten und der Dau­er der Ehe berech­net. Es gibt kei­ne fes­ten Regeln, son­dern es wird eine indi­vi­du­el­le Prü­fung vor­ge­nom­men.

Gibt es Min­dest­un­ter­halts­be­trä­ge?

Beim Kin­des­un­ter­halt gibt es Min­dest­un­ter­halts­be­trä­ge, die sich an der Düs­sel­dor­fer Tabel­le ori­en­tie­ren. Die­se Beträ­ge sind als Richt­wer­te anzu­se­hen und kön­nen je nach indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on abwei­chen.

Was ist der Unter­schied zwi­schen Tren­nungs­un­ter­halt und nach­ehe­li­chen Unter­halt?

Beim Ehe­gat­ten­un­ter­halt wird zwi­schen Tren­nungs­un­ter­halt und nach­ehe­li­chem Unter­halt unter­schie­den. Tren­nungs­un­ter­halt wird vom Zeit­punkt der Tren­nung bis zur rechts­kräf­ti­gen Schei­dung der Ehe geschul­det. Mög­li­che Ansprü­che auf Unter­halt nach­der Schei­dung nennt man nach­ehe­li­cher Unter­halt.

Kann der Unter­halt geän­dert wer­den?

Ja, der Unter­halt kann geän­dert wer­den, wenn sich die finan­zi­el­le Situa­ti­on des Unter­halts­pflich­ti­gen oder des Berech­tig­ten wesent­lich ändert. Hier­für ist ein Antrag bei Gericht erfor­der­lich, wenn die Betei­lig­ten sich nicht eini­gen kön­nen.

Was pas­siert, wenn der Unter­halts­pflich­ti­ge nicht zahlt?

Wenn der Unter­halts­pflich­ti­ge nicht zahlt, kann der Unter­halts­be­rech­tig­te gericht­li­che Schrit­te unter­neh­men, um die Zah­lung zu erzwin­gen. Dies kann zu Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nah­men füh­ren.

Gibt es eine Höchst­gren­ze für Unter­halts­zah­lun­gen?

Es gibt kei­ne fest­ge­leg­te Höchst­gren­ze für Unter­halts­zah­lun­gen, aber sie müs­sen ange­mes­sen sein und dür­fen nicht die finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten des Unter­halts­pflich­ti­gen über­stei­gen.

Wie wir­ken sich Ein­kom­mens­ver­än­de­run­gen auf den Unter­halt aus?

Ein­kom­mens­ver­än­de­run­gen kön­nen die Unter­halts­pflicht beein­flus­sen. Bei erheb­li­chen Ände­run­gen kann eine Anpas­sung des Unter­halts erfor­der­lich sein.

Wer kann Anspruch auf Kin­des­un­ter­halt gel­tend machen?

Anspruch auf Kin­des­un­ter­halt kön­nen in der Regel die Eltern­tei­le oder der allein­er­zie­hen­de Eltern­teil gel­tend machen, bei dem das Kind lebt.

Wie lan­ge besteht Anspruch auf Kin­des­un­ter­halt?

Der Anspruch auf Kin­des­un­ter­halt besteht zunächst bis zur Voll­jäh­rig­keit des Kin­des.

Kön­nen auch voll­jäh­ri­ge Kin­der Unter­halt bekom­men?

Es gibt kei­ne fes­te Alters­gren­ze für den Kin­des­un­ter­halt. Der Unter­halts­an­spruch kann über das 18. Lebens­jahr hin­aus bestehen, solan­ge das Kind sich in einer Aus­bil­dung oder im Stu­di­um befin­det. Dann sind bei­de Eltern bar­un­ter­halts­pflich­tig.

Wel­che Kos­ten sind im Kin­des­un­ter­halt ent­hal­ten?

Im Kin­des­un­ter­halt sind die Kos­ten für den Lebens­un­ter­halt des Kin­des, ein­schließ­lich Nah­rung, Klei­dung, Bil­dung, Wohn­be­darf und Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, ent­hal­ten. Dane­ben gibt es noch den sog. Mehr­be­darf und Son­der­be­darf, der noch nicht mit der Zah­lung abge­gol­ten ist.

Wie wird der Tren­nungs­un­ter­halt berech­net?

Der Tren­nungs­un­ter­halt wird auf­grund der finan­zi­el­len Ver­hält­nis­se der Ehe­part­ner wäh­rend der Tren­nungs­zeit berech­net.

Kann der Tren­nungs­un­ter­halt nach der Schei­dung in Ehe­gat­ten­un­ter­halt umge­wan­delt wer­den?

Ja, nach der Schei­dung kann der Tren­nungs­un­ter­halt in Ehe­gat­ten­un­ter­halt umge­wan­delt wer­den, wenn die Vor­aus­set­zun­gen dafür vor­lie­gen.

Wie wir­ken sich neue Part­ner­schaf­ten auf den Unter­halts­an­spruch aus?

Neue Part­ner­schaf­ten des Unter­halts­pflich­ti­gen kön­nen sich auf den Unter­halts­an­spruch aus­wir­ken, wenn dadurch sei­ne finan­zi­el­le Situa­ti­on beein­flusst wird. Dies muss jedoch im Ein­zel­fall geprüft wer­den.

Kann der Unter­halts­pflich­ti­ge ver­lan­gen, dass der Unter­halt in Natu­ra­li­en erbracht wird?

Der Unter­halts­pflich­ti­ge kann nur dann ver­lan­gen, dass der Unter­halt in Natu­ra­li­en erbracht wird, wenn dies im bei­der­sei­ti­gen Ein­ver­neh­men oder durch gericht­li­che Anord­nung erfolgt.

Was ist der Selbst­be­halt beim Unter­halt?

Der Selbst­be­halt beim Unter­halt ist der Betrag, den der Unter­halts­pflich­ti­ge für sei­nen eige­nen Lebens­un­ter­halt behal­ten darf. Er vari­iert je nach Lebens­si­tua­ti­on und und Unter­halts­art.

Gibt es Mög­lich­kei­ten, den Unter­halt zu redu­zie­ren?

Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, den Unter­halt zu redu­zie­ren, wie etwa die Ände­rung der finan­zi­el­len Situa­ti­on, das Vor­lie­gen von Unter­halts­ver­pflich­tun­gen gegen­über ande­ren Per­so­nen oder die gericht­li­che Fest­stel­lung von Unbil­lig­keit. Dies erfor­dert jedoch in der Regel eine recht­li­che Prü­fung.

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FAQ Unterhalt - Die 20 häufigsten Fragen zum Thema Unterhalt - Ein Service von Anwältin Friederike Kellotat 
Kanzlei für Familienrecht in Stralsund
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